Estatutos

VEREINSSTATUTEN

AGES (Asociación Gastronómica Española en Suiza)

I Allgemeine Bestimmungen

 

Art. 1 Namen und Sitz

Unter dem Namen AGES (Asociación Gastronómica Española en Suiza) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich 

Art. 2 Zweck des Vereins

Der Verein bezweckt die Förderung der spanischen Gastronomiekultur, innovativer Formen von Gastronomie- und Kulturveranstaltungen, Degustationen und Gemeinschaftsveranstaltungen.

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.  Er ist gemeinnützig orientiert, parteipolitisch und konfessionell neutral.

II Mitgliedschaft

Art. 3 Mitglieder

Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat und den jährlichen Mitgliederbeitrag bezahlt. 

Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat, die an der Erreichung des Vereinszwecks in geeigneter Form mitwirkt oder einen einmaligen Gönnerbeitrag bezahlt.

Art. 4 Eintritt in den Verein

Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Art. 5 Austritt & Ausschluss

Der Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Der Austritt ist dem Vorstand in geeigneter Form mitzuteilen. 

Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, den Statuten oder Beschlüssen zuwiderhandelt oder durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen vom AGES schädigt, kann als Mitglied ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

Art. 6 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Vereinsmitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Die Vereinsmitgliedschaft erlischt bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung.

III Organisation 

Art. 6 Organe des Vereins

            Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Vereinsversammlung.

Art. 7 Ordentliche Vereinsversammlung 

Die ordentliche Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins und wird mindestens einmal jährlich einberufen. Die Beschlüsse werden mit der Stimmenmehrheit gefasst. 

Die Einberufung erfolgt im Voraus durch den Vorstand unter Angaben der Traktanden. 

 Der Vereinsversammlung stehen alle Befugnisse nach Art. 65 ZGB zu, insbesondere:

  • Wahl der Vorstandsmitglieder
  • Erteilung der Entlastung an den Vorstand
  • Genehmigung der Jahresrechnung, Festsetzung der Budgets und der Mitgliederbeiträge
  • Änderungen der Statuten
  • Auflösung des Vereins und Verwendung des Vereinsvermögens 

Art. 8 Ausserordentliche Vereinsversammlung

Sie wird bei Bedarf vom Vorstand einberufen oder wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt.

Art. 9 Stimm- und Wahlrecht an der Vereinsversammlung

 An der Vereinsversammlung besitzt jedes Aktivmitglied eine Stimme. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Der Vorsitzende fällt den Stichentscheid.

Passivmitglieder können zu Generalversammlung eingeladen werden, besitzen jedoch kein Stimmrecht.

Beschlüsse können auf dem Zirkulationsweg gefasst werden, sofern sämtliche Vereinsmitglieder zustimmen.

Art. 10 Vorstand

Der Vorstand wird durch die Vereinsversammlung gewählt und besteht mindestens aus fünf Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert sich selbst.  Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand leitet und verwaltet den Verein und vertritt ihn nach aussen. Er nimmt sämtliche Aufgaben wahr, welche nicht der Vereinsversammlung übertragen sind.

Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:

  • Präsidium
  • Vizepräsidium
  • Finanzen
  • Aktuariat

Art. 11 Zeichnungsberechtigung

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsident/in zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

IV Geschäftsjahr und Mittel

Art. 12 Geschäftsjahr

 Es dauert jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Art. 13 Finanzielle Mittel

 Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus: a.   Mitgliederbeiträgen

  • Beiträgen der öffentlichen Hand
  • Einnahmen aus den Aktivitäten
  • Spenden
  • Darlehen
  • sonstigen Einnahmen

Zudem kann der Verein für die Umsetzung des Vereinszwecks geeignete Lokale mieten und Veranstaltungen organisieren.

Art. 14 Gewinnverwendung

Alle erzielten Überschüsse die Ende Jahr bestehen, werden in den Folgejahren vollumfänglich in Projekte gemäss dem Vereinszweck investiert.

Art. 15 Haftung

Für die Verbindlichkeiten oder Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das

Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.

V Vereinslokal

 Das Vereinslokal befindet an der Eugen-Huber-Strasse 100, 8048 Zürich

Das Vereinslokal wird für Vereinssitzungen, Vereinsworkshops, offizielle Versammlungen,

Veranstaltungsvorbereitungen, Durchführung von Veranstaltungen, dem Aufbau eines inklusiven Kultur-, Gastronomie- und Veranstaltungszentrum vor Ort und die Umsetzung der Zwecke des Vereins genutzt.

VI Auflösung des Vereins

Art. 16 Auflösung

 Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Vereinsversammlung. Der Beschluss zur

Auflösung bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der in der Versammlung der anwesenden

Mitglieder. Nehmen weniger als zweidrittel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb einer Woche eine zweite Sitzung abzuhalten, an welcher mit einfachem Mehr eine Auflösung bestimmt werden kann.

Bei einer Auflösung des Vereins bestimmt die Vereinsversammlung über die Auflösung des Vereins. 

Im Falle einer Auflösung des Vereins wird der Liquidationserlös einer Organisation mit den gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen zu gewendet.

Der Vorstand übernimmt die Liquidation.

Art. 17 Inkrafttreten

 Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 24.May.2021 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Zürich, 24. May 2021.                        Der Vorstand

Virginia Marañón                              María José Lovaglio             Claudio González Rodríguez

Präsidentin                                       Vice-Präsidentin                   Finanzen

__________________                       ___________________         __________________________

Agustín Sánchez Pérez                   José Luis Martín del Barco

Beirat                                                 Aktuar

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